Sportbootführerschein-Untersuchung

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.

Untersuchung des Sehvermögens:

  • Bestimmung der Sehschärfe: Dies geschieht meist mit Hilfe der Landolt-Ringe (verschieden große Kreise mit einer Öffnung an einer beliebigen Stelle. Der Patient muss den Ort der Öffnung erkennen können). Die Sehschärfe muss (mit oder ohne Sehhilfe) mindestens 0,7 auf dem einen und 0,5 auf dem anderen Auge betragen.
  • Farbunterscheidungsvermögen: Der Bewerber wird mit einem anerkannten Farbtafeltest geprüft (z. B. Ishihara-Tafel. Es handelt sich um ein aus Punkten zusammengesetztes Bild. Die Punkte unterscheiden sich nur im Farbton, nicht aber in der Farbintensität. Der Proband muss anhand der Farbtöne eine Zahl erkennen können). Zeigt sich ein Farbschwäche, so ist nur eine Grünschwäche zulässig.

Untersuchung des Hörvermögens durch einen audiometrischen Test, z. B.  Hörweitenprüfung:

  • Der Bewerber muss mit zugewandtem Ohr in der Lage sein, Sprache in normaler Lautstärke aus 3 m Entfernung wahrzunehmen.
  • Der Bewerber muss außerdem mit beiden Ohren Sprache in normaler Lautstärke aus 5 m Entfernung hören können.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert. Hierzu zählen sowohl körperliche als auch geistige Mängel wie z.B.:

  • Epilepsie (Anfallsleiden)
  • Narkolepsie (zwanghafte Schlafanfälle am Tag)
  • Krankheiten, die mit Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
  • Erkrankungen bzw. Schädigungen des Zentralen Nervensystems
  • Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten (z. B. Depressionen)
  • Diabetes mellitus (vor allem ein schlecht eingestellter Diabetes mit hohen Blutzuckerschwankungen)
  • Asthma bronchiale – anfallsweise auftretende Atemnot
  • Herz- oder Kreislauferkrankungen mit Verminderung der Leistungsfähigkeit
  • Neigung zu Nieren- und Gallenkoliken
  • Verlust von Gliedmaßen oder Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Greifsicherheit und Gang- bzw. Standsicherheit führen
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch

Ihr Nutzen

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen.

Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.